Wie läuft die Beauftragung unserer Detektei ab?

Kein Auftrag ohne Beratung und berechtigtes Interesse! Uns ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit Ihnen ausgiebig über Ihren Fall reden und bieten Ihnen daher eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung via Telefon (0800-7722211) an.

Im Gespräch werden alle Fragen bezüglich Ihres Auftrages besprochen unteranderem:

Mitarbeitereinsatz, Kosten, Dauer.

Wenn Sie sich danach gut bei unserer Detektei aufgehoben fühlen, erhalten Sie bequem per Email oder Fax unseren Dienstleistungsvertrag, in welchem erneut alles aufgeführt ist, was im Beratungsgespräch besprochen wurde, sowie einen Fragebogen zur Zielperson, in welchem sämtliche Fragen aufgeführt sind, welche wir für eine Observation benötigen.

Nachdem Sie den Vertrag und den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an unsere Detektei zurück gesendet haben, werden die eingesetzten Detektive über die Maßnahme aufgeklärt und Ihr Fall wird diskret bearbeitet.

Unsere Detektive erhalten lediglich das Auftragsziel, sowie alle relevanten Daten zur Zielperson. Ihr Name als Auftraggeber/in, wird nicht mitgeteilt.

Während der Auftragsdurchführung erhalten Sie auf Wunsch einen täglichen Rapport über die Ereignisse am Observationsort.

Können wir auch mit einem Detektiv arbeiten um Kosten zu sparen?

Bei einer Standobservation, in welcher es beispielsweise um eine Dokumentation einer illegalen Müllentsorgung geht ja ansonsten nein.

Wer das Detektivhandwerk beherrscht, weiß, dass eine Observation mit einem Detektiv nicht möglich ist, da es bei einer Observation meist zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen kann, wie zum Beispiel die Zielperson fährt in eine Seitenstraße, bekommt einen Parkplatz und verschwindet zu Fuß.

Der folgende Detektiv findet keinen freien Parkplatz und muss die Zielperson laufen lassen. Bei einem Einsatz von mindestens 2 Detektiven, kann der folgende Detektiv sein Einsatzfahrzeug in 2. Reihe abstellen und der Zielperson zu Fuß folgen, während der 2. Detektiv sein Fahrzeug und das Fahrzeug des Kollegen ordnungsgemäß parkt und danach die Verfolgung aufnimmt.

Weiterhin ist es bei einer Verfolgung sinnmäßig, das der unter Observation genommene von der Beschattung nichts mitbekommt und durch ein rotierendes System immer mal wieder ein anderes Fahrzeug hinter sich sieht, was bei einem Detektiven nicht der Fall ist und somit zu einem Auffallen führen kann.

Verfügt unsere Detektei über Reverenzen?

Natürlich haben wir Reverenzen, mit welchen wir jedoch nicht hausieren gehen sondern diese für uns erhalten haben, welche unsere professionelle Arbeit widerspiegelt.

Jedoch haben wir diese zur Freigabe gesperrt, da wir unsere Kunden schützen wollen und verschwiegen sowie diskret behandeln. Oder wollen Sie, dass wir jedem sagen, dass Sie uns zu Ihrem Fall beauftragt haben?

Daher legen wir mehr Wert darauf, den Auftrag kundenorientiert und zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten auszuführen.

Uns ist es wichtiger, dass Sie als Kunde der Detektei Thome mit fachlicher Kompetenz beraten werden und Ihr Auftrag fachgerecht und diskret abgewickelt wird.

Wie viele Detektive werden für meinen Auftrag eingesetzt?

Dies ist von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich und kann meist erst nach Sichtung des Einsatzortes festgelegt werden.

In der Regel, fahren wir mit 2 Detektiven vor Ort, und gucken uns die örtlichen Gegebenheiten an. Wenn das Zielobjekt gut liegt, kann eine Observation mit 2 Detektiven bearbeitet werden, sollte es mehrere An- und Abfahrtswege haben, oder die Zielperson sich mit einem Fahrrad, Motorrad oder ähnlichem fortbewegt, oder es mehrere Abgangswege gibt, so kann der Einsatz weiterer Detektive notwendig sein, welches jedoch erst nach Absprache und Erläuterung mit Ihnen stattfindet.

In Jedem Fall, müssen Sie den 3. oder 4. Detektiven schriftlich freigeben.

Wie muss ich mir einen typischen Detektiv der Detektei Thome vorstellen?

Auf jeden Fall nicht mit Schlapphut, Mantel und Pfeife im Mund.

Unsere Detektive sind ganz normal gekleidete Personen, welche in der Menge eher unscheinbar wirken. Unsere Detektive achten darauf, bei einer Observation keine Kleidung zu tragen, welche Signalfarben beinhalten oder über Auffälligkeiten wie zum Beispiel größere Motive auf der Jacke etc. verfügt.

Unauffälligkeit ist das Markenzeichen eines jeden Detektiven.

Darf ich bei einer Observation dabei sein?

Nein! Denn unsere Detektive gehen völlig unvoreingenommen und neutral in einen Auftrag und dokumentieren für Sie den tatsächlichen Ablauf einer Person ohne Vorurteile und Emotionen.

Wenn Sie als Kunde bei einer Observation dabei wären, würden Sie eventuell emotional bei einem Fehlverhalten durch die Zielperson reagieren und somit eine Beweisführung im schlimmsten Fall nachteilig beeinflussen.

Kann unsere Detektei bei der Suche nach einem Anwalt behilflich sein?

Ja, durch unsere jahrelange Berufserfahrung, haben wir mit zahlreichen unterschiedlichen Anwälten und Kanzleien Kontakt und können Ihnen diese gerne weiterempfehlen.

Berechtigtes Interesse bei Beauftragung unserer Detektei

Die Detektei Thome, sowie alle anderen Detekteien in Hessen und Deutschland, dürfen erst nach glaubhafter Darlegung eines berechtigten Interesses durch den Kunden (Auftraggeber) tätig werden.

Personenbezogene Daten dürfen erst dann ermittelt werden, wenn der Mandant an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder dieser gegen eine andere Person Vollstreckungen etc. durchsetzen will und diese schriftlich belegen kann.

Weiterhin ist ein berechtigtes Interesse dann gegeben, wenn der Auftraggeber, durch den Detektiveinsatz zum Beispiel eine vorgetäuschte Krankheit, einen Unterhaltsbetrug, oder Spesenbetrug | Abrechnungsbetrug nachweisen lassen will, um die betreffende Person abzumahnen oder zu entlassen, wie auch den Unterhalt zu streichen oder ganz einzustellen.

In jedem Fall, muss glaubhaft dargelegt werden, dass es bei Beauftragung bereits Hinweise eines Fehlverhaltens gibt und diese nur durch einen Detektiven aufgeklärt werden können.

Die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses finden Sie im § 193 StGB.

Bitte bedenken Sie, dass reine Neugier kein berechtigtes Interesse darstellt. Das heißt, einfach mal wissen zu wollen was ein Freund oder eine Freundin in der Freizeit macht reicht nicht aus um eine Detektei beauftragen zu dürfen. Ebenso ist es nicht zulässig, nach einer Person suchen zu lassen, welche man eventuell mal im Flugzeug oder auf einer Feier kennengelernt hat.

Suche nach Frauen, welche eventuell im Frauenhaus untergekommen sind, wird unsere Detektei nicht ausführen, um den Schutz der Person gewährleisten zu können!