Abrechnungsbetrug
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter im Außendienst Stunden geltend macht, für die er nicht in entsprechendem Umfang Arbeit geleistet hat? Oder dass der Mitarbeiter die notierten Zahlen gegebenenfalls ein wenig zu seinem eigenen persönlichen Vorteil verändert hat?
Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, halten ihre Arbeitsleistung in der Regel mittels Stundenprotokoll oder mit Hilfe eines Tätigkeitsreports fest. Darin notieren sie, wann und wie lange sie beispielsweise bei einem Kunden vor Ort und dort für diesen im Einsatz waren. Zusätzlich schreiben sie die gefahrenen Kilometer für jeden einzelnen Tag exakt auf, um später Ihnen als Arbeitgeber eine detaillierte Auflistung und Abrechnung geben zu können. Diese werden im Nachhinein abgerechnet beziehungsweise verrechnet, um Ihnen aufzuzeigen, inwieweit der Mitarbeiter sein Pensum an Stunden pro Tag erfüllt, über- oder gar unterschritten hat.
Zu viele geleistete Stunden, die über die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Stunden hinausgehen, werden in der Regel in irgendeiner Form vergütet oder können zu einem späteren Zeitpunkt abgefeiert werden. Bei der Erstellung solcher Stundenprotokolle muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Vertrauensbasis vorhanden sein, da Sie als Arbeitgeber die einzelnen Stunden kaum nachhalten können, den entsprechenden Mitarbeiter aber dafür letztendlich bezahlen.
Ihre Problematik
- Sie haben den Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter im Außendienst Stunden geltend macht, für die er nicht in entsprechendem Umfang Arbeit geleistet hat?
- Haben Sie Zweifel daran, dass die aufgeführten Stunden oder Tätigkeiten nicht der Wahrheit entsprechen?
- Oder dass der Mitarbeiter die notierten Zahlen gegebenenfalls ein wenig zu seinem eigenen persönlichen Vorteil verändert hat?
- Natürlich müssen Sie den Mitarbeiter nur in vollem Umfang bezahlen, wenn er seine Arbeit gemäß des mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrages leistet. Und darüber hinaus haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter sogar fristlos zu kündigen, wenn er betrügerische Handlungen begeht, beispielsweise in Form von Spesenbetrug oder manipulierten Abrechnungsprotokollen.
- Allerdings liegt die Beweislast in einem solchen Fall grundsätzlich bei Ihnen, dem Arbeitgeber.
- Unsere geschulten Ermittler der Wirtschaftsdetektei Thome finden heraus, ob und in wieweit sich Ihr Mitarbeiter an der Erstattung seiner Belege bereichern möchte.
- Unsere Detektive überprüfen für Sie, ob alle von Ihrem Arbeitnehmer gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und korrekt abgegeben beziehungsweise abgerechnet worden sind.
Unsere Lösung für Sie
- Unsere professionellen Detektive dokumentieren lückenlos über einen mit Ihnen abgestimmten Zeitraum die exakte Arbeitszeit inklusive der in dieser Zeit gefahrenen Kilometer und besuchter Adressen.
- Als Wirtschaftsdetektei in Frankfurt am Main, stehen Ihnen unsere geschulten Detektive deutschlandweit zur Verfügung und finden schnell und effizient heraus, ob Ihr Verdacht begründet ist oder nicht.
- Abrechnungsbetrug ist, mal in schwächerer, mal in verstärkter Form, leider noch immer eine weit verbreitete Art von Betrug, dessen sich viele Mitarbeiter bedienen, um sich finanziell zu bereichern.
- Mit Hilfe der von unseren Detektiven erstellten Protokolle können Sie die Tätigkeitsnachweise vergleichen und herausfinden, ob sich Ihr Mitarbeiter durch Abrechnungsbetrug strafbar macht oder ob alle seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
- Als erfahrene Wirtschaftsdetektei stehen Ihnen unsere Wirtschaftsermittler in allen Fällen von Verdacht auf Betrug kompetent zur Seite und klären den Fall zügig auf.