Wirtschaftsdetektei in Gießen und Frankfurt

Wirtschaftsdetektei in Gießen und Frankfurt

Wirtschaftsdetektei in Gießen und Frankfurt

Wirtschaftsdetektei in Frankfurt, Gießen und weltweit. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass in Ihrem Unternehmen Waren, Bürobedarf oder sonstige Betriebsmittel kontinuierlich verschwinden, bedarf es kompetenter und professioneller Hilfe durch eine Wirtschaftsdetektei, um den Diebstahl bzw. die Unterschlagung schnellstmöglich aufzudecken und die Täter zu ermitteln.

Gleiches gilt, wenn Sie vermuten, dass einer Ihrer Angestellten Abrechnungsbetrug oder Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall begeht und sich auf diese Weise bereichert. Die Wirtschaftsdetektive der Wirtschaftsdetektei Thome in Gießen und Frankfurt am Main, gehen der Sache nach und klären den Fall diskret auf.

Unsere geschulten Wirtschaftsdetektive aus Gießen und Frankfurt im Rhein-Main Gebiet, übernehmen für Sie europaweit die Fahrzeugsicherstellung, falls ein Mitarbeiter entgegen der vertraglichen Vereinbarung das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug nicht mehr herausgeben will oder prüft die Bonität Ihrer Kunden oder potenziellen neuen Geschäftspartner.

Unser Team an erfahrenen Detektiven steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Ermittlung und Observation zur Seite und nimmt sich Ihres Falles gerne an. Wir finden für Sie heraus, ob Mitarbeiter wichtige Unterlagen oder gar Patente aus dem Unternehmen schmuggeln und prüfen, ob womöglich sogar ein konkreter Fall von Marken- oder Produktpiraterie vorliegt.

Natürlich ermittelt unsere Wirtschaftsdetektei in Frankfurt auch in Verdachtsfällen von unerlaubten bzw. nicht von Ihnen genehmigten Nebenbeschäftigungen und stellen sicher, ob Ihre Mitarbeiter wie angegeben ausschließlich für Sie und nicht etwa für einen Ihrer Mitbewerber tätig sind.

Lohnfortzahlungsbetrug

Eine Lohnfortzahlung ist den Mitarbeitern eines Unternehmens sowohl im Krankheitsfall als auch bei Urlaub oder im Rahmen einer Freistellung gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso wie der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, Ihnen als Arbeitgeber eine durch einen Arzt bestätigte Krankmeldung am vierten Krankheitstag vorzulegen, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, sechs Wochen lang den Lohn des entsprechenden Mitarbeiters weiter zu zahlen, beginnend ab dem ersten Tag. Natürlich beruht die Einhaltung der Pflichten auf Gegenseitigkeit, sodass auch die Mitarbeiter die Lohnfortzahlung nicht auf betrügerische Weise missbrauchen dürfen und somit eventuell Krankschreibungsbetrug begehen.

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Abrechnungsbetrug Detektiv

Abrechnungbetrug

Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, halten ihre Arbeitsleistung in der Regel mittels Stundenprotokoll oder mit Hilfe eines Tätigkeitsreports fest. Darin notieren sie, wann und wie lange sie beispielsweise bei einem Kunden vor Ort und dort für diesen im Einsatz waren. Zusätzlich schreiben sie die gefahrenen Kilometer für jeden einzelnen Tag exakt auf, um später Ihnen als Arbeitgeber eine detaillierte Auflistung und Abrechnung geben zu können. Diese werden im Nachhinein abgerechnet beziehungsweise verrechnet, um Ihnen aufzuzeigen, inwieweit der Mitarbeiter sein Pensum an Stunden pro Tag erfüllt, über- oder gar unterschritten hat.

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Einschleusung

Ob es nun der altbekannte Kugelschreiber ist oder doch gleich eine ganze Bohrmaschine – Formen von Diebstahl kommen leider immer wieder und in nahezu jedem Unternehmen vor. Die Mitarbeiter betrachten Ihr Unternehmen scheinbar als Selbstbedienungsladen, dessen Inventar sie sich ungeniert bedienen können. Natürlich erfüllt jegliche Art von Diebstahl den Tatbestand einer Straftat und kann unter Umständen zur Kündigung des Mitarbeiters führen. Dabei ist der Wert der gestohlenen Ware unerheblich, kann aber Ihre Entscheidung als Arbeitgeber maßgeblich beeinflussen.

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Nebenbeschäftigung Detektei

Nebenbeschäftigung

Neben dem mit Ihnen als Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag darf ein Arbeitnehmer im Zuge seiner Freizeit einer oder mehreren weiteren Beschäftigungen nachgehen. Diese muss er Ihnen allerdings melden. Jegliche Nebenbeschäftigung darf seine Arbeitsleistung in keinem Fall hinsichtlich des mit Ihnen vereinbarten Umfangs schmälern oder negativ beeinflussen, sodass selbst scheinbar harmlos erscheinende Nebentätigkeiten wie ehrenamtliche Aufgaben mit Ihnen abgesprochen sein müssen. Kritischer wird es für Arbeitgeber jedoch, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter neben der Arbeit bei Ihnen womöglich für einen Konkurrenten geschäftlich tätig ist, wobei er möglicherweise vertrauliche Informationen über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte beziehungsweise Dienstleistungen preisgibt.

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Markenpiraterie

Unter dem Begriff der Markenpiraterie, auch Produktpiraterie oder Produktfälschung genannt, versteht man all jene Aktivitäten, die das Geschäft mit nachgemachten Artikeln bezeichnen, die einzig und allein zu dem Zweck hergestellt werden, sie so ähnlich wie möglich wie die Original-Produkte aussehen zu lassen. Die Spannweite für gefälschte Produkte reicht von Kleidung und Uhren über Medikamente und Software bis hin zu Maschinen- und Kfz-Teilen. Kaum eine Branche ist vor der Produktpiraterie gefeit und das Nachahmen verletzt häufig nicht nur Urheberrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften, sondern verursacht Schäden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.

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Fahrzeugsicherstellung Detektei

Fahrzeugsicherstellung

Unternehmensmitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, ist gängige Praxis. In einem solchen Fall wird mit dem entsprechenden Mitarbeiter eine gesonderte Vertragsvereinbarung geschlossen, in der der Nutzungsumfang sowie alle relevanten Details hinsichtlich der Fahrzeugnutzung schriftlich festgehalten werden. In der Regel ist diese Vereinbarung an einen bestehenden Arbeitsvertrag gebunden, was bedeutet, dass der entsprechende Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das Dienstfahrzeug unverzüglich zurückzugeben hat, wenn er oder sie aus dem Unternehmen ausscheidet. Leider ist das in der Praxis nicht immer der Fall und die Rückgabe des Fahrzeugs gestaltet sich dann bedeutend schwieriger als gedacht.

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Bonitätsermittlung

Jeden Tag werden unzählige Verträge abgeschlossen und oftmals kennen sich die beiden Parteien nur bedingt. Über die Bonität des anderen weiß man in der Regel wenig und doch ist genau dies ein wichtiger Punkt, speziell bei der Entscheidungsfindung. Gehen zwei Unternehmen beispielsweise eine geschäftliche Partnerschaft ein, müssen sich beide auf die Zahlungsfähigkeit des anderen blind verlassen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, vorab von unserer Wirtschaftsdetektei eine Bonitätsprüfung | Bonitätsermittlung durchführen zu lassen, die Ihnen Gewissheit über die Liquidität Ihres zukünftigen Geschäftspartners gibt.

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Bonitätsermittlung Detektei
Außendienstmitarbeiter Detektiv

Außendienstmitarbeiter

Außendienstmitarbeiter sind im Namen Ihrer Firma unterwegs und beraten Kunden, vertreiben Produkte oder bieten die Dienstleistungen des Unternehmens an. Meist planen Sie nicht nur ihre Touren selbstständig, sondern übernehmen die gesamte Planung und Organisation ihrer Tätigkeit in Eigenverantwortung. Sie liefern dem Unternehmen regelmäßig Besuchsberichte wie auch Belege ab, um sich eventuell anfallende Kosten erstatten zu lassen. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Außendienstmitarbeiter basiert zum größten Teil auf Vertrauen, das bei Unklarheiten nicht selten zu Streitigkeiten und Unzufriedenheit führt.

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