Einschleusung
Fällt Ihnen das wiederholte und unerklärliche Verschwinden von Waren oder Betriebsmitteln auf, doch Sie können nicht nachvollziehen, wohin diese verschwinden? Oder haben Sie den Verdacht, dass einer oder mehrere Ihrer Mitarbeiter diese nicht nur für den eigenen Verbrauch, sondern sogar zum illegalen Weiterverkauf entwenden?
Ob es nun der altbekannte Kugelschreiber ist oder doch gleich eine ganze Bohrmaschine – Formen von Diebstahl kommen leider immer wieder und in nahezu jedem Unternehmen vor. Die Mitarbeiter betrachten Ihr Unternehmen scheinbar als Selbstbedienungsladen, dessen Inventar sie sich ungeniert bedienen können. Natürlich erfüllt jegliche Art von Diebstahl den Tatbestand einer Straftat und kann unter Umständen zur Kündigung des Mitarbeiters führen. Dabei ist der Wert der gestohlenen Ware unerheblich, kann aber Ihre Entscheidung als Arbeitgeber maßgeblich beeinflussen. Oftmals bleibt es nicht bei einem Kugelschreiber oder anderem Bürobedarf, sondern endet damit, dass auf bisher unerklärliche Weise selbst große, sperrige Güter unbezahlt Ihr Lager oder Ihr Unternehmen verlassen.
Besonders dreist sind diejenigen Mitarbeiter, die regelmäßig und zu anderweitigen Verkaufszwecken Ware unerlaubt mitgehen lassen. Um solchen oder ähnlichen Diebstahl zu unterbinden, muss er schnellstmöglich aufgeklärt werden. Ein Detektiv/Sachbearbeiter unserer IHK- und ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe) -geprüften und zertifizierten Detektei lässt sich von Ihnen unauffällig ins Unternehmen einschleusen und geht der Sache auf den Grund.
Ihre Problematik
- Fällt Ihnen das wiederholte und unerklärliche Verschwinden von Waren oder Betriebsmitteln auf, doch Sie können nicht nachvollziehen, wohin diese verschwinden?
- Oder haben Sie den Verdacht, dass einer oder mehrere Ihrer Mitarbeiter diese nicht nur für den eigenen Verbrauch, sondern sogar zum illegalen Weiterverkauf entwenden?
- Das unerlaubte Entwenden kleiner und größerer Dinge aus dem Unternehmen stellt für viele Mitarbeiter höchstens ein Kavaliersdelikt dar, dessen Konsequenzen sie problemlos in Kauf nehmen.
- Rechtlich gesehen fällt bereits die unerlaubte Mitnahme eines einzelnen Kugelschreibers unter Diebstahl und kann strafrechtlich verfolgt werden.
- Möchten Sie endlich Klarheit darüber haben, wer aus Ihrem Unternehmen scheinbar regelmäßig Waren oder Betriebsmittel entwendet, damit Sie den Dieb zur Rede stellen und weitere Schritte gegen ihn einleiten können?
- Nutzen Sie dafür unsere landesweit agierenden Detektiv-Ermittler der Wirtschaftsdetektei Thome, um der Sache nachzugehen und Beweise für das Verschwinden Ihres Eigentums zu finden.
Unsere Lösung für Sie
- Um einen detaillierten Eindruck vor Ort von Ihrem Unternehmen und den Mitarbeitern zu bekommen, schleusen wir einen unserer geschulten und erfahrenen Detektive zum Beispiel im Rahmen eines Zeitvertrages oder eines Praktikums in Ihr Unternehmen ein.
- In diesem „Undercover-Einsatz“ haben unsere Ermittler die Möglichkeit, von innen heraus zu recherchieren, verschwundene Ware aufzuspüren und den oder die entsprechenden Täter zu überführen.
- Selbstverständlich erhalten Sie von unseren Detektiven hierbei umfangreiches Reportmaterial, welches im Falle juristischer Schritte vor Gericht anerkannt wird.
- Unsere Wirtschaftsdetektei mit Sitz in Hessen, liefert Ihnen nicht nur Gewissheit, sondern untermauert Ihren Verdacht mit lückenlosem Beweismaterial.
- Gewähren Sie unserem Team an Detektiven einen Einblick in Ihr Unternehmen, damit wir den Täter finden und den Diebstahl stoppen können.
- Es geht schließlich um Ihr Geld.