Widerrechtlicher Unterhalt
Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin erhält von Ihnen einen Ehegattenunterhalt. Sie vermuten jedoch, dass dieser ungerechtfertigt von Ihnen gezahlt wird, da der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin beispielsweise ein entgeltliches Arbeitsverhältnis verschweigt oder erneut in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?
Bei einer Trennung wird häufig per Gerichtsbeschluss festgelegt, in welcher Höhe Sie Geld an Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin beziehungsweise Ihr gemeinsames Kind zu zahlen haben. Diesen Unterhaltsforderungen haben Sie ausnahmslos Folge zu leisten, auch wenn dies in vielen Fällen eine hohe finanzielle Einschränkung mit sich bringt. Kaum ist der Beschluss amtlich, beginnt für Sie die Zeit des Zahlens. Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin hingegen erfreut sich ab sofort monatlichen Zahlungen. Die Höhe des zu leistenden Unterhaltes hängt unter anderem von der aktuellen finanziellen Situation sowie des Lebensstandards des ehemaligen Lebensgefährten oder der ehemaligen Lebensgefährtin ab.
Um die richtige Höhe des Unterhaltes zu ermitteln, benötigt das Gericht also einen detaillierten Eindruck der finanziellen Lage beider Parteien. Nur unter Berücksichtigung der derzeitigen Einkommensverhältnisse kann das Gericht per Beschluss festlegen, welche Höhe an Unterhalt gerechtfertigt ist
Das bewegt Sie
- Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin erhält von Ihnen einen Ehegattenunterhalt.
- Sie vermuten jedoch, dass dieser ungerechtfertigt von Ihnen gezahlt wird, da der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin beispielsweise ein entgeltliches Arbeitsverhältnis verschweigt oder erneut in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?
- Als Empfänger von Unterhaltszahlungen ist man per Gesetz dazu verpflichtet, Änderungen hinsichtlich der finanziellen Einkommenssituation oder der Lebensumstände des Unterhaltspflichtigen sowie des Unterhaltsberechtigten sofort und unverzüglich zu melden, damit sich niemand an den Unterhaltszahlungen bereichern kann und gleichzeitig sichergestellt ist, dass Ihnen noch genug Geld zum Leben bleibt.
Unsere Lösung für Sie
- Unsere erfahrenen Ermittler der Privatdetektei Thome observieren Ihren ehemaligen Lebenspartner oder Ihre ehemalige Lebenspartnerin und recherchieren dessen neues Umfeld.
- Hierbei klären wir die derzeitige Einkommenssituation und prüfen, ob sich an der privaten, beruflichen wie auch finanziellen Lage etwas verändert hat.
- Detailliert dokumentieren wir unser gesamtes Beweismaterial, welches wir Ihnen später überlassen, um im eventuellen erneuten Gerichtsverfahren handfeste und anerkannte Beweise zu haben.
- Unsere Detektive finden heraus, ob Sie womöglich zu viel Unterhalt bezahlen und ob Ihr ehemaliger Lebensgefährte oder Ihre ehemalige Lebensgefährtin widerrechtliche Unterhaltszahlungen kassiert.
- Wir sorgen dafür, dass niemand ungerechtfertigt auf Ihren Kosten lebt.